Bürokratieabbau im Koalitionsvertrag

Bürokratieabbau

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung erklärt den Bürokratieabbau zu einem zentralen Reformziel für Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Danach sollen alle Ressorts verpflichtet werden, den Bürokratieabbau systematisch zu berücksichtigen. Ziel ist ein handlungsfähiger Staat, der Innovation, Investitionen und ehrenamtliches Engagement erleichtert.

Kern des Vorhabens sind messbare Zielvorgaben: Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 % (rund 16 Mrd. €), der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger und Verwaltung um mindestens 10 Mrd. € sinken. Zur Umsetzung ist mindestens ein Bürokratierückbaugesetz pro Jahr vorgesehen, flankiert durch eine Reduzierung von mindestens 20 % der Verwaltungsvorschriften des Bundes. Das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung soll diese Veränderungen sowie die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben.

Spannend finde ich das neue Leitbild für Regierung und Verwaltung. Im Mittelpunkt von Regierung und Verwaltung sollen stets die Menschen und Unternehmen stehen, denen man als Partner und Ermöglicher begegnen will. Gesetzgebung soll aus der Perspektive der Bürgerinnen und Bürger erfolgen, Vertrauen statt Kontrolle das neue Leitmotiv für staatliches Handeln werden. Das Silodenken zwischen den Behörden soll überwunden werden. Erkannt wird, dass es hierfür einen Mentalitätswechsel braucht, eine ganz andere Kultur.

Ein Sofortprogramm Bürokratierückbau (bis Ende 2025) zielt insbesondere auf KMU, Handwerk und Selbstständige. Vorgesehen sind u. a.:

  • Abbau von Dokumentations‑, Nachweis‑ und Schulungspflichten
  • Abschaffung der Bonpflicht
  • Abschaffung des nationalen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und bürokratiearme Umsetzung der EU‑Richtlinie
  • Überprüfung und Aussetzung besonders belastender Statistikpflichten
  • Entlastungen im Kassen‑ und Steuerrecht (z. B. Schwellenwert von 100.000 € für Registrierkassenpflicht ab 2027)

Strukturell setzt die Koalition auf neue Instrumente des Bürokratieabbaus, darunter:

  • Einführung der „One in, two out“-Regel – für eine neue Regelung werden zwei abgeschafft
  • Mehr Genehmigungsfiktionen (Genehmigung, wenn Behörde nicht in definierter Frist entscheidet), Pauschalierungen und Bagatellgrenzen
  • Praxischecks für neue Gesetze
  • Stärkung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR)
  • Ein digitales Portal für Bürokratiehinweise aus der Praxis

Ein zentraler Hebel ist die Digitalisierung der Verwaltung:

  • One‑Stop‑Shop für Verwaltungsleistungen (aus einer Hand),
  • Once‑Only‑Prinzip – Daten nur einmal eingeben
  • Digitale Identität und Bürgerkonto
  • Antragslose Verfahren
  • Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden

Zusätzlich werden bürokratische Lasten in Einzelbereichen gezielt reduziert, u. a. in der Landwirtschaft, im Ehrenamt, bei der Fördermittelvergabe, im Gesundheitswesen sowie in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zudem will die Koalition ausdrücklich kein Gold-Plating (nationale Verschärfung) bei der Umsetzung von EU-Recht betreiben.

Meine Einschätzung hierzu

Der Koalitionsvertrag 2025 formuliert aus meiner Sicht das ambitionierteste Bürokratieabbau-Programm auf Bundesebene. Mit messbaren Zielen, der Fokussierung auf die Umsetzung und dem Bekenntnis zu einem Kulturwandel in Regierung und Verwaltung betritt er Neuland und will Regierung wieder stärker an die Bürgerinnen und Bürger heranführen. Auch die Einrichtung eines neuen Ministeriums, das die Staatsmodernisierung vorantreiben soll, passt für mich.

Ich selbst hätte mir in Teilen noch ambitioniertere Ziele im messbaren Bereich gewünscht: zum einen beim Personalabbau in den Verwaltungen (mehr als 8 Prozent), zum anderen eine Quantifizierung der Reduzierung von Bundesbehörden, zumal viele der Maßnahmen unkonkret beschrieben sind und ihre Wirkung daher von der tatsächlichen Umsetzung abhängt.

Daher sollte in Zukunft in jedem Gesetzgebungsverfahren klar sein, woran man den Erfolg eines Gesetzes festmachen kann und wie sich dieser messbar machen lässt. Sonst kann eine gezielte Entscheidung darüber, ob Gesetze ihren Zweck erfüllen und fortgeführt werden sollen, nicht getroffen werden. Das für mich sehr gute neue Leitbild und der Kulturwandel in Verwaltung und Regierung stehen für mich teilweise im luftleeren Raum, da unklar ist, wie das erreicht werden soll.

Aber wie gesagt: besser als alle Programme und Koalitionsverträge zum Bürokratieabbau zuvor und insofern aus meiner Sicht als beschriebene politische Agenda insgesamt positiv zu bewerten.

Jetzt gilt: Seeing is believing. Leider bleibt auch in diesem Politikfeld die Umsetzung hinter dem Plan zurück; das Sofortprogramm liegt weit hinter dem Ziel, es bis Ende 2025 umzusetzen. Mehr dazu, inklusive eines Maßnahmen-Trackings zum Sofortprogramm, demnächst hier in einem Beitrag.


Die ausführliche Auswertung des Koalitionsvertrags

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